

Bürgen für fremde Schuld
Der Bürge verpflichtet sich, einem Gläubiger eine fremde Schuld zu bezahlen, wenn der Schuldner nicht zahlen kann. Nachdem die Bürgschaft ein riskantes Geschäft ist, ist sie nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich übernommen wird. Üblicherweise haftet ein Bürge nur, wenn der Gläubiger den Hauptschuldner gemahnt hat und dieser seiner Verpflichtung dennoch nicht in angemessener Frist nachkommt. Für den Fall, dass sich jemand jedoch als Bürge und Zahler verpflichtet, bedarf