

Besitzstörung auf Parkplätzen
Gegen unerlaubtes Parken auf Privatparkplätzen kann vom Berechtigten mittels Besitzstörungsklage vorgegangen werden. Bei der Besitzstörungsklage handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren mit dem Ziel der möglichst raschen Abwicklung. Besonderheit der Besitzstörung ist auch, dass sie nur binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung eingebracht werden kann. Sie richtet sich auf die Feststellung der Störung des Besitzes, auf die Unterlassung weiterer Störungen, sowie auf d