

Fruchtgenussrecht auf Liegenschaften
Bei der Übergabe von Liegenschaften stellt sich insbesonders, wenn die Übergeber weiterhin auf der Liegenschaft wohnen die Frage, wie deren Position rechtlich bestmöglich abgesichert werden kann. Eine Möglichkeit dazu bietet das Fruchtgenussrecht. Ein Fruchtgenussberechtigter hat die Möglichkeit eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen. Er darf daher etwa eine Wohnung nicht nur für eigene Bedürfnisse nützen, sondern diese auch