

Verhalten bei Verkehrsunfällen
Sämtliche an einem Verkehrsunfall beteiligte Personen sind verpflichtet anzuhalten und die Unfallsstelle abzusichern. Für den Fall, dass Personen verletzt sind, ist unverzüglich Hilfe zu leisten, oder für fremde Hilfe zu sorgen. Auch ein Zeuge eines Verkehrsunfalles ist verpflichtet für die erforderliche Hilfe zu sorgen, wenn er dazu nicht in der Lage ist, für fremde Hilfe zu sorgen. Wurden bei dem Unfall Personen auch nur geringfügig verletzt, muss in jedem Fall die Polizei


Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen
Häufig wird vor Abschluss eines Werkvertrages um die Kosten vorweg abschätzen zu können, ein Angebot eingeholt. Die Richtigkeit eines Angebotes, bzw. Kostenvoranschlages gilt wenn es gegenüber einem Verbraucher abgegeben wird, als gewährleistet, wenn vom Unternehmer nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt wird. Wird der Kostenvoranschlag hingegen gegenüber einem Unternehmer abgegeben ist im Zweifel anzunehmen, dass der Kostenvoranschlag ohne Garantie abgegeben wird. Muss der