

Hundehalterhaftung
Aufgrund der Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches ergibt sich, dass wenn jemand durch ein Tier geschädigt, inbesonders gebissen wird, die Person dafür verantwortlich ist, die das Tier dazu angetrieben, gereizt oder nicht entsprechend verwahrt hat. Der Tierhalter ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Wie etwa ein Hund zu verwahren oder beaufsichtigen ist, richtet sich nach den ind