

Einräumung des Wohnrechtes
Bei der Übergabe von Liegenschaften stellt sich, wenn die Übergeber weiterhin auf der Liegenschaft wohnen, die Frage, wie deren Interessen bestmöglich abgesichert werden können. In erster Linie ist dies durch die Einräumung eines Wohnrechtes möglich. Mit dem Wohnrecht wird den Übergebern oder anderen Personen das Recht eingeräumt, bestimmte Wohnräume zu benützen. Die Dienstbarkeit des Wohnrechtes kann auch im Grundbuch eingetragen werden. Das Wohnrecht ist ein vom Eigentümer