

Kindesunterhalt
Unter Kindesunterhalt versteht man die Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Beide Elternteile haben zum Unterhalt ihres Kindes, gleich ob dieses ehelich oder unehelich ist, beizutragen. Sind beide Elternteile zusammen nicht in der Lage die angemessenen Bedürfnisse des Kindes zu decken, so müssen die Großeltern den fehlenden Teil aufbringen, insofern sie dazu in der Lage sind und nicht ihr eigener angemessener Unterhalt gefährdet ist. Der Unterhalt ist g