Schmerzensgeld OHNE Schmerzen
Das Problem der Zahlung von Schmerzensgeld ohne Schmerzen, wurde in Rechtssprechung und Lehre bereits ausführlich behandelt und wurde bereits bisher verletzten Personen Schmerzensgeld zugesprochen, wenn sie außer Stande waren Schmerzen zu empfinden. Dabei ging es jedoch stets um Fälle, bei denen der Geschädigte durch den Unfall selbst die Fähigkeit zur Schmerzempfindung verloren hat.
Nunmehr wurde vom Obersten Gerichtshof erstmals auch in einem Fall, wo die verletzte Person bereits vor der Verletzung unfähig war Schmerzen zu empfinden, Schmerzensgeld zugesprochen.
Die Klägerin empfindet auf Grund einer kompletten Querschnittslähmung im Bereich ihrer Beine keinerlei Schmerzen. Auf einer Behindertenmesse zog sie sich beim Probieren eines Rollstuhls mit Aufstellmechanismus, weil sie versehentlich falsch fixiert wurde, einen Bruch des Kniegelenkes zu. Den Bruch konnte sie auf Grund ihrer Querschnittslähmung nicht spüren.
Der Oberste Gerichtshofes entschied nun, dass die Klägerin unabhängig von den tatsächlich gespürten Schmerzen, Anspruch auf einen Sockelbetrag hat, den sie als Mindestersatz fordern kann. Der Umstand, dass sie in ihrer konkreten Situation keine Schmerzen empfinden konnte, wirkt sich grundsätzlich anspruchsmindernd aus. Allerdings stellt für einen Querschnittsgelähmten eine weitere Körperverletzung, eine besondere psychische Belastung dar, welche wiederum schmerzensgelderhöhend wirkt.