

Der Kampf um den Baum an der Grundgrenze
Der Frühling naht, die Bäume beginnen wieder zu blühen und damit lebt auch so mancher Streit zwischen Nachbarn wieder auf. Grundsätzlich kann jeder Grundeigentümer die auf seinen Grund herüber ragenden Äste und die auf seinen Grund eindringenden Wurzeln, von Bäumen oder anderen Pflanzen entfernen. Durch die Aneignung erwirbt er Eigentum an den abgenommenen Früchten, Ästen oder Wurzeln. Nach der gesetzlichen Novellierung im Jahr 2004 ist bei der Ausübung dieses Selbsthilferech