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Rücktritt bei Vertragsabschlüssen


Wenn ich etwa ein HiFi-Gerät oder eine Digitalkamera über einen Online-Shop bestelle, kann ich selbst, wenn das Gerät an sich in Ordnung ist, vom Kaufvertrag zurücktreten. Von einem Kaufvertrag der ausschließlich mittels Fernkommunikationsmittel (wie z.B. Internet, Telefon oder Fax, Katalog und Postwurfsendung) abgeschlossen wird, kann ohne Angabe von Gründen, etwa weil man sich den Kauf nochmals überlegt hat, zurückgetreten werden.

Die Frist für den Rücktritt beträgt 7 Werktage nach Erhalt der bestellten Ware oder nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung. Über dieses Rücktrittsrecht muss der Verkäufer den Verbraucher auch entsprechend aufklären. Kommt der Verkäufer dieser Informationspflicht nicht nach, verlängert sich das Rücktrittsrecht auf maximal drei Monate. Aus Folge des Rücktrittes kommt es zur Rückabwicklung der beiderseitigen Leistungen, wobei der Verbraucher ein angemessenes Entgelt für die eventuelle Benützung und eine Entschädigung für die damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes zu zahlen hat. Die bloße Übernahme der Ware stellt dabei noch keine Wertminderung dar.

Ausgeschlossen ist der Rücktritt bei Verträgen über Waren, die eigens für den Verbraucher angefertigt werden, bei Verträgen mit spekulativem Charakter oder etwa bei Dienstleistungen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen begonnen hat.

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