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Mein Letzter Wille


Völlig unabhängig vom Lebensalter sollte man sich Gedanken darüber machen und Verfügungen darüber treffen, was mit seinem Vermögen im Falle des plötzlichen Ablebens geschehen soll. Dies kann nicht genug betont werden, zumal immer wieder Fällen eintreten, wo auf Grund fehlender oder unzureichender letztwilliger Verfügungen, Streitereien ausgelöst werden und es zu Lösungen kommt, die kaum im Interesse des Verstorbenen liegen können.

Grundsätzlich erben für den Fall, dass keine letztwillige Verfügung getroffen wurden, neben einem Ehepartner die Kinder zwei Drittel des Nachlasses. Sind weder Nachkommen noch ein Ehepartner vorhanden, erben die Vorfahren, in erster Linie die Eltern. Gewisse Personen, insbesonders die Kinder und der Ehepartner müssen den Pflichtteil, welcher den halben ansonsten gesetzlich zustehenden Anteil entspricht, erhalten. Ein Ehepartner der neben Kindern auf Grund gesetzlicher Erbfolge ein Drittel erhalten würde, würde, wenn er zum Erben eingesetzt wird und die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden, zwei Drittel des Nachlasses erhalten. Abhängig insbesonders vom Familienstand und den Vermögensverhältnissen sind die verschiedensten Aspekte zu berücksichtigen und daher in den meisten Fällen eine professionelle Beratung erforderlich.

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